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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH
mit Sitz in Greifswald Wilhelm-Holtz-Straße 16

1) Geltungsbereich

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von den allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH hätte ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2) Angebot-und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zu Stande, wenn die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH das durch die Bestellung des Kunden abgegebene Vertragsangebot durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung annimmt. Diese Auftragsbestätigung beinhaltet alle wesentlichen Bestandteile der Bestellung des Kunden. Die Auftragsbestätigung ist vom Kunden sofort zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 3 Tagen schriftlich vorzubringen. Die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH behält sich vor, auch nach Zugang der Auftragsbestätigung eine Bonitätsprüfung des Kunden bei Auskunfteien, Banken bzw. der Schufa durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass offensichtliche Datenbankfehler, Irrtümer, Schreib-und Rechenfehler vorliegen, kann die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.

3) Preise / Zahlungsbedingungen

Die genannten Preise verstehen sich bei Lieferung innerhalb der EU zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In allen anderen Fällen ist der ausgewiesene Preis der Nettopreis ohne Mehrwertsteuer. In diesen Ländern ist der Kunde verantwortlich für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht mit der Versendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über, auch wenn im Einzelfall Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Verpackungen werden Eigentum des Abnehmers und von der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH berechnet. Porto-und Versandspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Nachdem ausschließlich nach Kundenangaben maßgefertigte Einzelanlagen produziert werden, liefert Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH nur gegen Vorkasse. Der Kunde kann durch Überweisung oder Scheck zahlen. Sollte in Ausnahmefällen gegen Rechnung geliefert werden hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen netto Kasse zu erfolgen, sofern nicht abweichendes Schriftliches vereinbart ist. Reparatur-, Dienstleistungs-und Montagerechnungen sind nach Rechnungslegung gemäß des Zahlungsziel zu bezahlen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu erheben. Einer Mahnung bedarf es hierzu nicht. Kommt der Kunde seinen Pflichten aus der Geschäftsverbindung nicht nach, ist die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH berechtigt, Lieferungen einzustellen, Forderungen für fällig zu erklären, eingeräumte Zahlungsziele und vereinbarte Bonifikationen zu widerrufen und die Rechte aus Eigentumsvorbehalten auszuüben.

4) Liefer-, Leistungs-, Abnahme-, und Abruffristen

Liefer-bzw. Leistungsfristen sind unverbindlich und gelten nur als annähernd vereinbart. Verbindlich vereinbarte Liefertermine bedürfen der gesonderten Schriftform und müssen ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH kommt nur dann in Verzug, wenn der Besteller, nachdem Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH die unverbindlich vereinbarte Liefer-und Leistungsfrist nicht eingehalten hat, der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzt mit dem Hinweis, dasser die Abnahme der Lieferung oder Leistung nach Ablauf der Frist ablehne. Mit Ablauf dieser Frist kommt die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH in Verzug, jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Teillieferungen bzw. Teilleistungen sind möglich.

Der Besteller kann neben Lieferung und Leistung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schaden verlangen, wenn er diesen nachweisen kann. Dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH auf höchstens 5% des Entgelts. Der Liefer-bzw. Leistungstermin verschiebt sich auch innerhalb eines Lieferverzuges angemessen bei Ereignissen, die der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik sowie bei Eintritt höherer Gewalt. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse bei Vorlieferanten und Subunternehmern der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH eintreten. Bei Abnahmeverzug des Kunden sind wir nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Im Falle einer Schadenersatzforderung kann die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH 30% des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5) Rückgaberecht und Widerruf

Alle bestellten Produkte sind nach Kundenwünschen produzierte Maßanfertigungen. Sie sind grundsätzlich von Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen.

6) Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsverbindung mit der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH Eigentum der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Verarbeitung und Umbildung stets für die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Eigentum der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Mit-bzw. Volleigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH übergeht.

7) Mängelrügen und Gewährleistung

Die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.

Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel und Fehler sind spätestens 10 Tage nach Übergabe der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH gegenüber schriftlich anzuzeigen.

Offensichtliche Transportschäden sind unmittelbar dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen. Soweit die von der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH gelieferten Waren Fabrikationsfehler aufweisen, werden diese nach Ermessen der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH nachgebessert oder Ersatz geliefert. Im Falle der Mängelbeseitigung übernimmt die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits-und Materialkosten, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Solange Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache möglich sind, sind Ansprüche auf Wandelung und Minderung ausgeschlossen.

Die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH erkennt nur solche Abweichungen im Rollostoff bzw. im Markisentuch als Fehler an, die als Fehler bzw. als Mangel im Fehlerkatalog vom Bundesverband Kunststoff-und Schwergewebekonfektion e.V., Düsseldorf bezeichnet werden (insbesondere werden nicht anerkannt: Wickelfalten, Kreideeffekt, Knickfalten, eingewebte Fremdfasern und Farbschmutz, Knoten und Noppen, Welligkeit im Stoff-und Nahtbereich, Wickelwellen neben der Naht).

Geringfügige, technisch bedingte Struktur-und Farbabweichungen in sämtlichen Stoffen, Kunststoff-und Metallteilen des Leistungsgegenstandes zu den vorgezeigten Musterkatalogen oder Abbildungen im Internet oder zu ehemals erfolgten Lieferungen sind unvermeidbar und gelten nicht als Reklamationsgrund. Dies gilt ebenso für Maßabweichungen von +/-5 mm.

Abbildungen, Maße, Gewichtsangaben, technische Daten, Farben usw. sind nur annähernd verbindlich. Angaben in Prospekten und Bedienungsanleitungen sind nicht zugesichert. Abweichungen der Beschaffenheit der Ware aufgrund der Verbesserung in der Produktion der Vorlieferanten können nicht ausgeschlossen werden und stellen keine Mängel dar. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die bestellten Artikel zu dem vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind und dass die Waren den in der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union geltenden technischen Richtlinien, Normen etc. entsprechen. 

Die Haftung, die sich aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ergibt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist -ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs -ausgeschlossen.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden, Inbetriebsetzung oder unsachgemäße Elektroanschlußarbeiten durch den Kunden oder durch Dritte (außer es liegt eine schriftliche fehlerhafte Einweisung durch die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH vor), natürliche Abnutzung, Umwelteinflüsse, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung, Änderungen am Liefergegenstand, oder Auswechslung von Teilen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.

Wurde die Abnahme einer Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Besteller bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.

8) Datenschutz

Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Informations-und Kommunikationsdienstgesetzes gespeichert. Bei der Bestellabwicklung können Daten gegebenenfalls an mit der Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Die Hohmann - Rolladen · Sonnenschutz GmbH ist berechtigt, die persönlichen Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung an entsprechende Institute (Bank, Auskunftei, Schufa etc.) zu übermitteln.

9) Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Greifswald.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten mit Vollkaufleuten ist Greifswald. Der Gerichtsstand bei Kaufverträgen mit Endverbrauchern richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.

10) Sonstiges

Sollte eine Bestimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine solche Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

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